Krankmeldungen am selben Tag
Bitte melden Sie Ihr Kind im Falle eines Fehlens telefonisch ab unter folgender Nummer (Sekretariat):
03493 69054
Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Auch eine E-Mail ist zur Abmeldung möglich:
kontakt@gs-holzweissig.bildung-lsa.de
Hinweise zur Schulpflicht
Sollte Ihr Kind aus einem triftigen Grund (Krankheit / Arztbesuch) die Schule nicht besuchen können, muss die Schule informiert werden. Das sollte am 1. Tag telefonisch erfolgen. Wenn Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter oder informieren uns per E-Mail.
Am Ende der Fehlzeit wird eine schriftliche Entschuldigung benötigt. Sollte Ihr Kind für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sein, melden Sie dies bitte unter Angabe des genauen Zeitraums der Schule und reichen Sie das ärztliche Attest bei uns ein.
Bleibt Ihr Kind des Öfteren der Schule fern, benötigen wir grundsätzlich ein ärztliches Attest. Dieses legen Sie bitte nach Aufforderung durch die Schule beim Klassenleiter vor.
Legen Sie Arztbesuche bitte möglichst auf die Nachmittage.
Eine Beurlaubung kann in dringenden Fällen gewährt werden. Sie muss schriftlich beantragt und begründet werden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular auf unserer Homepage.
Beurlaubungen bis 10 Tage kann nur der Schulleiter gewähren.
Für eintägige Beurlaubungen können Sie den Antrag direkt bei derKlassenlehrerin stellen.
Das unbegründete Fernbleiben von der Schule verstößt gegen § 36 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und nach stellt nach § 84 des Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach $ 43 des Schulgesetzes sind Sie als Sorgeberechtigte/r für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Das Landesschulamt geht davon aus, dass die Schulferien mit insgesamt 75 Tagen lang genug sind, um Urlaub verbringen zu können. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte, z.B. die Tatsachen, dass der Urlaub außerhalb der Schulferien günstiger sei oder Urlaub eine Bildungsreise darstelle, keine Begründung für eine Befreiung von der Schulpflicht liefern. Wer ohne Genehmigung in den Urlaub fährt, den kann die Frühbuchung oder der Schnäppchenurlaub teuer zu stehen kommen, denn es droht ein empfindliches Bußgeld, das in Sachsen-Anhalt bis zu 1.000,00 EUR betragen kann. Keinesfalls sollte man eine Krankheit des Kindes vorschieben. Mag auch ein ärztliches Attest beschafft werden, droht den Eltern ein empfindliches Bußgeld. Mittlerweile prüft sogar die Bundespolizei in Stichproben auf Flughäfen, ob die Eltern die Genehmigung der Schule vorweisen können. Eine Krankheit des Kindes können die Eltern in diesem Fall nicht als Entschuldigung vorschieben, denn wenn das Kind eine Flugreise antreten kann, dann kann es auch die Schule besuchen.
Schriftliche Entschuldigung
Eine Vorlage für eine schriftliche Entschuldigung zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie hier:
entschuldigung_bei_krankheit.pdf
In begründeten Fällen behalten wir uns vor, ausschließlich eine ärztliche Bescheinigung anzuerkennen.
Kur
Möchten Sie mit Ihrem Kind zur Kur fahren, müssen Sie den Antrag mit der Kurbestätigung zeitig bei der Schulleiterin einreichen.

