Beurlaubung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beurlaubung von einzelnen Schüler:innen nur in besonderen Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig ist. Anträge sind von Ihnen rechtzeitig bei der Klassenleitung mit entsprechender Begründung und ggf. mit der Bescheinigung des Arbeitgebers einzureichen.

 

Mehrtägige Beurlaubungen müssen bei der Schulleiterin beantragt werden.




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