Unsere Hausordnung

 

1. Der Unterricht beginnt 7:25 Uhr. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht eines jeden Schülers. Ab 7:10 Uhr werden die Schüler von Pädagogischen Mitarbeitern auf dem Schulhof beaufsichtigt und ca. 7:15 Uhr in die Klassenräume gelassen. So haben die Schüler Zeit, sich auf den Unterricht vorzubereiten und die Unterrichtsmaterialien bereitzulegen.

 

2. Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt über den Eingang vom Schulhof.

 

3. Um den Schulablauf nicht zu stören, ist es notwendig, dass die Eltern ihre Kinder auf dem Schulhof verabschieden bzw. in Empfang nehmen.

 

4. Besucher melden sich im Sekretariat an.

 

5. Um Unfälle zu vermeiden, ist es untersagt, auf dem Treppengeländer zu rutschen und sich darüber zu lehnen, auf den Fluren zu rennen, sich auf Fensterbänke zu setzen oder sich hinauszulehnen, auf dem Schulhof Schneebälle zu werfen oder Schlittschuhbahnen anzulegen.

 

6. Während des Unterrichtstages dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.

 

7. Das Frühstück nehmen die Kinder im Klassenraum in ruhiger Atmosphäre ein. Alle benutzen ein Platzdeckchen. Die Aufsicht durch Lehrer ist gewährleistet.

 

8. Während der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf, bei Regenpausen im Klassenraum.

 

9. Mittagessen nehmen die Schüler der 2. – 4. Klassen in der 2. großen Pause im Speisesaal ein. Die Aufsicht führt ein Pädagogischer Mitarbeiter. Die Schüler der 1. Klasse essen nach der 2. großen Pause in Begleitung eines Pädagogischen Mitarbeiters.

 

10. Schulhof, Klassenräume, Flure und Toiletten sind sauber zu halten.

 

11. Für Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung, dazu gehören auch Fahrräder.

 

12. Für vorsätzlich bzw. mutwillig durch die Kinder angerichtete Schäden haften die Eltern.

 

13. Entschuldigungen bei Erkrankungen müssen am 1. Tag telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei längerem Schulversäumnis ist spätestens nach 1 Woche eine Zwischenmeldung vorzulegen.

 

14. Die Schule erwartet, dass die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel mitgebracht werden.

 

15. Die Schule unterstützt die Pflege höflicher Umgangsformen. Streitigkeiten werden nicht durch die Anwendung von Gewalt (Schlagen, Treten) gelöst.

 

16. Eine Abholung von der Schule ist in der Regel nur am Ende der obligatorischen Stundentafel oder um 13:10 Uhr möglich.

 

17. Schüler, die nachmittags Veranstaltungen haben, warten auf dem Schulhof auf den entsprechenden Lehrer oder verantwortlichen Leiter.

 

18. Jeder ist verpflichtet, sich an die Regeln der Hausordnung zu halten. Alle Schüler werden über den Inhalt der Hausordnung aktenkundig belehrt.


Stand: November 2021

aktuelle Maßnahmen bei Verstößen gegen unsere Regeln

Diese Maßnahmen gelten bei Verstößen gegen unsere Hausordnung UND gegen unsere Klassenregeln.

 

 

1. Verwarnung


2. Auszeit als Bedenkzeit


3. Danach erfolgt je nach Schwere des Verstoßes eine Wiedergutmachung bzw. Strafe. Das kann eine kurzfristige Strafe sein, z.B. für einen Tag, die ihr den Aufsichtslehrern selbst mitteilen müsst. Tut ihr das nicht oder haltet euch nicht daran, verdoppelt sich die Dauer.

Eine Wiedergutmachung kann auch eine körperliche Arbeit sein, welche ihr leisten müsst. (z.B. Tische mutwillig beschmiert -> wieder sauber machen)

Mutwillige Zerstörungen müssen auch weiterhin ersetzt oder von euren Eltern bezahlt werden.

 

 

Künftig wollen wir aber auch Taten, die für uns alle toll waren, noch mehr loben und aushängen. Das tun wir durch kleine Symbole an der Pinnwand.
Achtet auf solche guten Taten und teilt sie uns mit!




Datenschutzerklärung